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Wünschen Sie sich ein Impressum ohne Ihre Privatadresse?

Wir haben die Lösung für Sie.

Rechtsanwalt Cornelius Matutis

Impressum-Service für den Schutz Ihrer Privatsphäre

Unsere Kanzlei übernimmt für Sie die Zustellungsbevollmächtigung und stellt Ihnen eine ladungsfähige Anschrift zur Verfügung.

So werden Zustellungen und Briefe rechtlich wirksam an unsere Kanzlei gesendet, ohne dass Sie Ihre Privatadresse veröffentlichen müssen.

Ihr Impressum könnte dann beispielsweise so aussehen:

Ihr Vorname Ihr Nachname
c/o RA Matutis
Rheinstrasse 71
7012 Felsberg (Graubünden)
Ihre E-Mail-Adresse
Ihre Telefonnummer
    

Lassen Sie uns gemeinsam den Schutz Ihrer Privatsphäre angehen.

So einfach funktioniert es:

  1. Anfrage stellen: Füllen Sie das untenstehende Formular aus. Sie erhalten dann per E-Mail unser Angebot, die erforderliche anwaltliche Zustellungsvollmacht sowie Zahlungsangaben zur ersten Jahresgebühr von 200 CHF zzgl. 8,1% MwSt. (brutto 216,20 CHF).

  2. Vollmacht erteilen: Wenn Sie unseren Service nutzen möchten, senden Sie uns die unterzeichnete anwaltliche Zustellvollmacht zurück (eingescannt, per Fax, Post oder persönlich). Teilen Sie uns Ihren vollständigen Namen und Ihre echte Postanschrift per E-Mail mit und überweisen Sie die Jahresgebühr. Ihre echte Adresse bleibt natürlich vertraulich und wird nicht an Dritte weitergegeben, außer wir sind gesetzlich dazu verpflichtet.

  3. Impressum aktualisieren: Tragen Sie unsere Zustelladresse in das Impressum Ihrer Website oder Ihres Social Media Accounts ein und informieren Sie uns per E-Mail mit einem Link, sobald dies geschehen ist. So wissen wir, wo unsere Adresse verwendet wird.

  4. Postempfang und Weiterleitung: Wir empfangen die an unsere Adresse gesandte Post, öffnen sie und senden Ihnen die gescannten Dokumente per E-Mail zu. Für weitere Optionen zur Postweiterleitung gelten die untenstehenden Konditionen.

  5. Jährliche Verlängerung: Nach einem Jahr entscheiden Sie, ob die Zusammenarbeit fortgesetzt wird. Wir senden Ihnen rechtzeitig die Rechnung für das nächste Jahr. Wenn Sie diese begleichen, verlängert sich der Service automatisch. Andernfalls endet die Zusammenarbeit ohne Kündigung.

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Transparente Preise

  • Der Jahresbeitrag beträgt einmalig nur 200 CHF zzgl. 8,1% MwSt (brutto 216,20 CHF). Hierbei ist es egal für wieviele Websites, Social-Media-Accounts oder E-Books das Impressum verwendet werden soll. Pro Person muss nur ein Jahresbeitrag geleistet werden.
  • Im Jahresbetrag sind alle Briefe und Postkarten enthalten, die wir an Sie per E-Mail eingescannt weiterleiten.
  • Falls Sie diese als Originaldokumente zugesandt haben möchten berechnen wir eine Aufwandspauschale von 3 CHF zzgl. 8,1% MwSt. (brutto 3,24 CHF) plus Porto für die Weiterleitung per Post.
  • Für Warensendungen, Zeitschriften, Päckchen oder Pakete beträgt die Aufwandspauschale 6 CHF zzgl. 8,1% MwSt. (brutto 6,49 CHF) plus Porto für die Weiterleitung per Post.
  • Falls Sie die Originale der Schriftstücke bzw. die Pakete und Päckchen nicht weitergeleitet erhalten möchten, vernichten wir Ihre Sendungen datenschutzkonform und kostenlos.

Unsere Zustellbevollmächtigung soll keinen Post- und Paketverteil- und Lagerservice darstellen. Sie dient ausschließlich dazu, wichtige Schriftstücke zu empfangen und Sie vor unerwünschter Post zu schützen. Daher raten wir davon ab, die Zustelladresse aktiv Dritten mitzuteilen.

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Fragen und Antworten zum anwaltlichen Adressschutz

Unser anwaltlicher Impressum-Service ist vor allem für Journalistinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Blogger, Coaches, Influencerinnen und Influencer sowie Autorinnen und Autoren gedacht. Alle, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben ein Impressum mit ladungsfähiger Anschrift angeben müssen, aber ein berechtigtes und schutzwürdiges Interesse daran haben, ihre Privatadresse zu schützen, profitieren von unserem Service.

Wir bieten unseren Impressum-Service nur natürlichen Personen an. Personengruppen wie Vereine oder andere Interessengemeinschaften sowie juristische Personen wie GmbHs, AGs oder Unternehmergesellschaften können unseren Service nicht nutzen.

Händler können unseren Service nicht nutzen, da wir kein Warenlager betreiben möchten. Sobald das Risiko besteht, dass an die angegebene Adresse Warenrücksendungen erfolgen könnten, scheidet unser Anschriftenservice aus. Wir bieten diesen Adressservice nur dann Onlinehändlern an, wenn ausschliesslich digitale Güter vertrieben werden, da diese nicht zurückgesendet werden können.

Jede Person, die auch nur ansatzweise unternehmerisch im Internet unterwegs ist, benötigt ein Impressum. Das betrifft auch Privatpersonen, die durch Werbebanner oder Affiliatelinks Geld verdienen (möchten) oder offensichtlich wirtschaftliche Interessen von Dritten fördern. Natürlich betrifft es auch alle, die nach den Landespressegesetzen durch redaktionelle Inhalte als Bloggerinnen und Blogger einer Impressumspflicht unterliegen.

Soweit Sie einer Impressumspflicht unterliegen (weil Sie im geschäftlichen Verkehr auftreten, etc.), gilt dies nicht nur für Ihre Website, sondern auch für jeden von Ihnen entsprechend genutzten Social-Media-Account. Also lautet die Antwort: JA

Es handelt sich immer um einen Vertrag für ein Jahr. Er endet, ohne dass er gekündigt werden muss, nach einem Jahr. Ganz unkompliziert.

Wenn Sie den Vertrag verlängern möchten, zahlen Sie einfach den Beitrag für das nächste Jahr und alles läuft weiter. Wenn Sie den Betrag nicht zahlen, endet der Vertrag nach dem Jahr automatisch.

Egal ob erstes Jahr oder Folgejahr – der Preis bleibt gleich, wie beim Abschluss eines neuen Vertrags. Neukunden werden somit nicht bevorzugt und Stammkunden auch nicht benachteiligt.

Es gibt keine automatischen Preissteigerungen oder Lockvogelangebote. Ein fairer Preis für alle. Sympathisch, oder?

Ja, der Begriff Impressum und Anbieterkennzeichnung sind zwei Synonyme für dasselbe.

Ganz einfach:

  • Vorname und Nachname
  • Anschrift
  • E-Mail
  • Telefonnummer
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer

Für juristische Personen (z.B. GmbH), bei redaktionellen Inhalten und bestimmten Berufsgruppen (Anwälte, Ärzte, Steuerberater etc.) gibt es zusätzliche Regelungen. Alles dazu und ausführliche Informationen zum Impressum finden Sie hier.

Nein, die Anschrift muss "ladungsfähig" sein. Es muss sich also um Ihre Privat- oder Geschäftsanschrift handeln. Indem wir als Anwaltskanzlei zustellungsbevollmächtigt werden, sind wir berechtigt, Ihre Post zu öffnen. Jeder Brief, der bei uns eingeht, gilt als Ihnen zugestellt. Sollte die Polizei vor unserer Tür stehen (was hoffentlich nie passiert, da Sie sich korrekt verhalten), würden wir den Weg zu Ihnen weisen. Ein Postfach könnte dies nicht – weder kann es Post lesen, noch mit Behörden sprechen.

Ihre Privatanschrift schützen und unseren Adressschutz nutzen?